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   LG Dortmund, 18.04.2002 - 4 S 25/01   

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LG Dortmund, 18.04.2002 - 4 S 25/01 (https://dejure.org/2002,18933)
LG Dortmund, Entscheidung vom 18.04.2002 - 4 S 25/01 (https://dejure.org/2002,18933)
LG Dortmund, Entscheidung vom 18. April 2002 - 4 S 25/01 (https://dejure.org/2002,18933)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für den wirksamen Abschluss eines Wahlleistungsvertrags; Belehrung über die zu erwartenden Kosten als Wirksamkeitsvoraussetzung eines Wahlleistungsvertrags; Mithaftung des Ehegatten für einen Arztbehandlungsvertrag für das Kind bei Abschluss durch nur ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BPflV § 22; BGB § 1357
    Anforderungen an die Wirksamkeit eines Wahlleistungsvertrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 611 § 612; BPflV § 22
    Vergütungsvereinbarung und -anspruch für Wahlleistungen im Krankenhaus; einschlägige Informationen und Aushändigung der GOÄ als Wirksamkeitsvoraussetzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 1033
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.12.1995 - III ZR 233/94

    Wirksamkeit einer Wahlleistungsvereinbarung bei stationärer Krankenhausbehandlung

    Auszug aus LG Dortmund, 18.04.2002 - 4 S 25/01
    Soweit in dem Wahlleistungsvertrag darauf hingewiesen worden ist, dass ein Exemplar der GOÄ in jedem Aufnahmebereich der ... zur Einsichtnahme bereit liege, reicht dieses für eine Unterrichtung i.S.d. § 22 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 BPflV nicht aus; vielmehr bedarf es zumindest der Vorlage oder der Aushändigung der GOÄ (Uleer/Miebach/Patt, Abrechnung von Arzt- und Krankenhausleistungen, 2. Aufl., § 22 BPflV, Anm. E 2.2; vgl. auch BGH NJW 1996, S. 781, 782) [BGH 19.12.1995 - III ZR 233/94] .

    Über die in dem Wahlleistungsvertrag enthaltene Klausel hinaus war der Kläger nicht verpflichtet, die Beklagte zu 2. darauf aufmerksam zu machen, dass die Krankenversicherung möglicherweise die Kosten für die Wahlleistung nicht erstattet (vgl. dazu BGH NJW 1996, S. 781).

  • BGH, 27.11.1991 - XII ZR 226/90

    Angemessenen Deckung des Lebensbedarfs bei unaufschiebbarer ärztlicher Behandlung

    Auszug aus LG Dortmund, 18.04.2002 - 4 S 25/01
    Ohne vorherige Verständigung greift § 1357 BGB selbst dann nicht ein, wenn der Behandlungsaufwand dem Lebenszuschnitt der Familie entspricht (vgl. Münchener Kommentar zum BGB, 4. Aufl., § 1357 Rn. 31; Erman, Kommentar zum BGB , 10. Aufl., § 1357 Rn. 14; BGH NJW 1992, S. 909, 910) [BGH 27.11.1991 - XII ZR 226/90] .
  • OLG Düsseldorf, 23.04.1998 - 8 U 171/97

    Zustandekommen einer Wahlleistungsvereinbarung bei der Krankenhausaufnahme

    Auszug aus LG Dortmund, 18.04.2002 - 4 S 25/01
    Da der Patient im Einzelnen über die Entgelte der Wahlleistungen und deren Inhalt zu unterrichten ist und er in der Regel nicht über die Sachkunde verfügt, um die Bestimmungen und Gebührensätze der GOÄ nachzuvollziehen, ist zusätzlich zu fordern, dass das Krankenhaus den Patienten darüber informiert, welche Gebührenziffern vermutlich in Ansatz gebracht werden, ob die Regelsätze der GOÄ überschritten werden und welche Höhe der Arztrechnung sich für den Patienten daraus voraussichtlich ergibt (Uleer/Miebach/Patt, Abrechnung von Arzt- und Krankenhausleistungen, 2. Aufl., § 22 BPflV, Anm. E 2.2; vgl. auch OLG Düsseldorf, VersR 1999, S. 496, 497) [OLG Düsseldorf 23.04.1998 - 8 U 171/97] .
  • BGH, 27.11.2003 - III ZR 37/03

    Unterrichtungspflicht des Krankenhauses vor Abschluss einer

    Eine genaue Angabe dieser Kosten sei allerdings nicht erforderlich; es genüge, wie bei einem Kostenanschlag nach § 650 BGB, eine im wesentlichen zutreffende Angabe (OLG Jena, VersR 2002, 1499, 1500 f; LG Dortmund, VersR 2002, 1033, 1034; LG Duisburg, MedR 2001, 213, 214, jeweils zu § 22 Abs. 2 BPflV; OLG Düsseldorf, VersR 1999, 496, 497 noch zu § 7 Abs. 2 BPflV a.F.; vgl. auch OLG Zweibrücken, NJW-RR 2003, 56; zustimmend Uleer/Miebach/Patt, Abrechnung von Arzt- und Krankenhausleistungen, 2. Aufl., § 22 BPflV, Erl. E 2.2; Miebach/Patt, NJW 2000, 3377, 3378).
  • BGH, 08.01.2004 - III ZR 375/02

    Voraussetzungen einer wirksamen Wahlleistungsvereinbarung; Mitteilung der

    Während die eine Auffassung mit dem Berufungsgericht einen detaillierten, auf den Einzelfall abgestellten Kostenanschlag entsprechend § 650 BGB fordert, in den auch die mutmaßlich in Ansatz zu bringenden Nummern der Gebührenordnung für Ärzte aufzunehmen sind (LG Dortmund VersR 2002, 1033, 1034; LG Duisburg MedR 2001, 213, 214, jeweils zu § 22 Abs. 2 BPflV; OLG Düsseldorf VersR 1999, 496, 497 zu § 7 Abs. 2 BPflV a.F.; vgl. auch OLG Zweibrücken NJW-RR 2003, 56; zustimmend Uleer/Miebach/Patt, Abrechnung von Arzt- und Krankenhausleistungen, 2. Aufl., § 22 BPflV, Erl. E 2.2; Miebach/Patt, NJW 2000, 3377, 3378), hält es die Gegenauffassung für ausreichend, wenn der Patient darauf hingewiesen wird, daß die Abrechnung des selbstliquidierenden Chefarztes nach der Gebührenordnung für Ärzte erfolgt.
  • OLG Brandenburg, 10.02.2004 - 11 U 73/03

    Vergütungsanspruch eines Arztes - Wirksamkeit einer Wahlleistungsvereinbarung

    Erforderlich ist daher jedenfalls eine Aufklärung, die dem Patienten eine Vorstellung von den finanziellen Risiken vermittelt, die durch den Abschluss der Wahlleistungsvereinbarung auf ihn zukommen können (Thüringisches OLG VersR 2002, 1499; OLG Zweibrücken OLGR 2002, 401; LG Dortmund VersR 2002, 1033; LG Hagen RuS 2002, 433; LG Kiel ArztR 2001, 292; LG Duisburg MedR 2001, 213).
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